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Blog mit KI-Unterstützung: was gekennzeichnet werden muss

Der Blog läuft seit zwei Jahren. Ein Entwurf entsteht im Chatfenster, jemand aus der Redaktion liest gegen, dann geht der Beitrag online. Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung, und die Frage kommt jetzt schriftlich. Teuer wird sie, weil ihre Antwort nicht im Text steht, sondern in einer Angabe, die nie jemand aufgeschrieben hat — und weil 340 vorhandene Beiträge nachträglich einzeln zu beurteilen ein Vielfaches dessen kostet, was eine einmal gepflegte Tabelle gekostet hätte.

So gehen Sie mit JMX vor

  1. Einstellungen → Herkunft der Inhalte. Je Bereich der Website eine Zeile, mit denselben Mustern wie bei den Segmenten: Pfadpräfix, URL-Bestandteil, regulärer Ausdruck oder Host. Dazu die Herkunft: Ohne KI geschrieben, KI-gestützt, redaktionell geprüft, KI-erzeugt oder Maschinell übersetzt. Für den beschriebenen Blog ist die zweite die richtige.
  2. Ausnahmen nach oben. Es gilt die erste passende Zeile. /blog/pressemeldungen gehört also über /blog, sonst greift die Zeile nie. Ins Notizfeld kommt, mit welchem Werkzeug gearbeitet wird und wer abnimmt.
  3. Crawlen, dann Reiter Probleme. Auf die Kategorie KI-Kennzeichnung filtern. Zehn Regeln liegen dort, zwei davon ab Werk abgeschaltet.
  4. Die drei Abgleich-Befunde lesen. AI.ORIGIN.UNDISCLOSED (Fehler) meldet erklärte KI-Erzeugung ohne Kennzeichnung. AI.ORIGIN.NO_EDITORIAL_OWNER (Warnung) ist der Befund für Ihren Fall: Die Ausnahme aus Absatz 4 setzt einen benannten Verantwortlichen voraus. AI.ORIGIN.UNDECLARED_DISCLOSURE (Hinweis) findet den Vorlagen-Hinweis auf Seiten, für die er nicht gilt.
  5. Die zwei Funde prüfen. AI.TEXT.PROMPT_ARTIFACT und AI.TEXT.INVISIBLE_MARKERS gelten unabhängig von jeder Erklärung. Ein vergessener Satz aus dem Chatfenster steht auf der Seite und damit im Google-Index.
  6. Reiter Aufgaben, dann Kundenbericht. Dort wird aus den Befunden ein Arbeitsplan mit geschätztem Aufwand; der Bericht hat einen eigenen Abschnitt KI-Kennzeichnung, und AI.ORIGIN.COVERAGE steht als Bilanz davor — wie viele Seiten erklärt sind, für wie viele eine Offenlegung gilt, wie viele sie tragen.

Worauf Sie achten müssen

Dieser Beitrag zitiert die verräterischen Sätze bewusst nicht wörtlich. Wer sie ausschreibt, hat sie auf seiner Seite stehen, und die Regel unterscheidet nicht, ob dort ein Beispiel steht oder ein Rest — sie meldet, was im Quelltext steht, und das ist ihre Stärke und zugleich ihre einzige Blindstelle.

Das Serienmaß ist kein KI-Nachweis. Gemessen wird Gleichförmigkeit — enge Satzlängen, gleich lange Absätze, fehlende lange Sätze —, erst ab 250 Wörtern, nur in Deutsch und Englisch, gemeldet als Hinweis. Die Website-Regel urteilt erst ab 30 Prozent auffälliger Seiten und mindestens zehn Seiten. Ein handgeschriebener Text kann sie auslösen. Das ist dann ein Serientext, für Google seit 2024 „scaled content abuse“, aber kein Nachweis über die Herkunft. Sobald für einen Bereich etwas erklärt ist, schweigt diese Prüfung dort vollständig.

Die Grenze des Verfahrens liegt in der Erklärung selbst: JMX prüft Ihre Angabe gegen die Seite, nicht Ihre Angabe gegen die Wirklichkeit. Wer „redaktionell geprüft“ einträgt und nicht prüft, bekommt eine grüne Liste. Ob ein Verantwortlicher benannt ist, misst JMX — im Text oder in den strukturierten Daten; ob er tatsächlich gelesen hat, kann kein Crawler feststellen. Die maschinenlesbare Markierung aus Absatz 2 schuldet außerdem der Anbieter des KI-Systems, nicht Sie; JMX hält beides auseinander.

Zwei Sonderfälle. Die Reihenfolge der Zeilen entscheidet über ihre Bedeutung, verschieben lässt sie sich derzeit nicht — eine falsch einsortierte Zeile wird gelöscht und neu angelegt, und eine von oben vollständig verdeckte Zeile meldet JMX nicht. Und die Abdeckungszahl ist ein Informationsbefund: Der Reiter Aufgaben nimmt Informationen bewusst nicht auf, die Bilanz finden Sie nur unter Probleme und im Bericht.

Wer die Erklärung erst einträgt, wenn die Anfrage da ist, rekonstruiert zwei Jahre Redaktionsalltag aus dem Gedächtnis von drei Leuten; wer sie heute einträgt, druckt einen Abschnitt aus dem Kundenbericht.

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