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Barrierefreiheit seit Juni 2025: Wo stehe ich wirklich?

Der Anruf kommt selten von der Behörde, meist vom Mitbewerber: Der hat eine Beschwerde kassiert, und nun will die Geschäftsführung wissen, wie die eigene Website dasteht. Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act — in Österreich als Barrierefreiheitsgesetz, in Deutschland als BFSG — für Webshops, Buchungsstrecken und Bankdienste; ausgenommen sind bei Dienstleistungen nur Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro Umsatz. Teuer wird nicht die Prüfung. Teuer wird das Nichtwissen: Ein Angebot, das je Seite kalkuliert, lässt sich nicht verhandeln, solange niemand sagen kann, wie viele der Befunde in Wahrheit dreimal in derselben Vorlage stehen.

So gehen Sie mit JMX vor

  1. Crawl starten. Startadresse eintragen, unter Einstellungen → Crawl Tiefe und Obergrenze setzen. Ohne Lizenz endet jede Auswertung bei 25 Seiten — für den ersten Blick genügt das, für eine Zahl, die Sie weitergeben, nicht.
  2. Reiter „Barrierefreiheit“. Dort stehen die Punktzahl, die vier Regelfamilien — Struktur, Formulare, Bedienelemente, Inhalt — mit dem Anteil der HTML-Seiten, die mindestens einen Befund tragen, und darunter jeder Befund samt betroffenen Seiten. Der letzte Abschnitt heißt „Was ein Crawl nicht belegen kann“. Lesen Sie ihn zuerst.
  3. Reiter „Probleme“, Kategorie Barrierefreiheit. 20 Regeln, gruppiert nach Regel statt nach URL, jede mit Erklärung, Handlungsempfehlung und vollständiger Fundstellenliste. Wer unter Einstellungen → Segmente Shop, Blog und Karriere beschrieben hat, sieht die Aufschlüsselung mit Befunden je Seite — und damit, wessen Vorlage das ist.
  4. Reiter „Aufgaben“. Dieselben Befunde mit der Angabe, die der Problemliste fehlt: geschätzter Aufwand, Auswirkung in Punkten, Hebel und die Einteilung in Sofort, Einplanen, Nebenbei, Zurückstellen. Ein Formularfeld ohne Beschriftung wiederholt sich je Seite, ein fehlender Sprunglink liegt im Grundgerüst. Als PDF für den Kunden, als Excel-Mappe für den, der es abarbeitet.
  5. Web Vitals mit „Labordaten mitmessen“. Der Lighthouse-Lauf liefert alle 4 Kategorien mit; die Spalte BF bewertet Barrierefreiheit im gerenderten Zustand und sieht dabei Farbkontraste und berechnete Stile. Sie ergänzt den eigenen Score, ersetzt ihn aber nicht.
  6. Reiter „Bericht“. Abschnitt Barrierefreiheit anhaken, Vorlage wählen, als HTML oder PDF ausgeben. Der Hinweis auf die Grenzen der statischen Prüfung geht mit — damit ein sauberer Abschnitt nicht als Freigabe gelesen wird.
  7. Nachhalten. jmx-cli im Taskplaner, dazu der Reiter „Verlauf“: Die BF-Kurve über die gespeicherten Läufe zeigt behoben gegen neu statt jeden Monat dieselbe Momentaufnahme.

Worauf Sie achten müssen

Die häufigste Fehlinterpretation steht auf der Kachel: 100 Punkte heißen nicht „barrierefrei“, sondern „diese Fehlerklassen sind nicht vorhanden“. Ob jede Funktion ohne Maus erreichbar ist, ob der Fokus sichtbar bleibt, ob ein vorhandener Alternativtext das Bild auch beschreibt — das entscheidet kein Markup-Test, sondern ein Mensch mit Tastatur und Screenreader.

Die 20 Regeln lesen das ausgelieferte HTML. Ein Menü, das erst im Browser entsteht, steht dort nicht — die Rendern-Ansicht zeigt den Unterschied, die Befunde selbst stammen aus dem Quelltext. Ungeprüft bleibt, was kein HTML ist: Das Preisblatt als PDF zählt der Crawl als Adresse mit, geprüft wird es nicht.

Ein Sonderfall für alle, die nächtlich prüfen lassen: Keine der 20 Regeln ist als „Kritisch“ eingestuft, die schwerste Stufe ist „Fehler“ — eine Schaltfläche ohne Namen, ein per aria-hidden ausgeblendeter Bereich, der trotzdem antabbar bleibt. Ein Lauf mit --fail-on Critical bleibt deshalb grün, auch wenn die Kasse unbedienbar ist. Hier heißt der Schalter --fail-on Error.

Die Prüfung ersetzt den Test mit Screenreader nicht. Sie entscheidet nur, wie viel davon Sie noch bezahlen müssen.

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